Beamte in der PKV - Als Beamter privat versichern lohnt sich

Liebe Berliner Lehrer:innen,

schön, dass Sie hier sind! Durch Ihre Verbeamtung genießen Sie viele Vorteile, zum Beispiel auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Warum privat krankenversichern?

Die Kombination aus Beihilfe und Privater Kranken- und Pflegeversicherung ist eine runde Sache – und kostet nicht die Welt. Deshalb passt sie besonders gut für junge Beamtinnen und Beamte.

Das ist einfach eine große Sache.
Sandra Heisig, 1. Stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend, 25 Jahre zum Interview
Sandra Heisig, 1. Stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend, 25 Jahre
Ich fühle mich besser versichert.
Tamara Richter Zum Interview
Tamara Richter
Meine Krankenversicherung gibt mir das Gefühl von Sicherheit und Stabilität.
Judith Butschkau, 28 Jahre zum Interview
Judith Butschkau, 28 Jahre
Ich mag die Transparenz in der Privaten Krankenversicherung.
Florian Klink, 24 Jahre zum Interview
Florian Klink, 24 Jahre

Alle Vorteile im Überblick

Symbolbild individuell
 

Individueller Versicherungsschutz für alle Beamtinnen und Beamten

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten Sie einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz in Ergänzung zur Beihilfe. Dabei ist von einem guten Standard- über einen Komfort- bis zum Top-Schutz alles möglich. Schon ein „schlanker“ PKV-Schutz bietet in der Regel mehr Leistungen als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte.

 

Symbolbild altersgerecht
 

Versicherte zahlen im Alter geringere Beiträge für ihre Krankenversicherung

Mit der Pensionierung erhöht sich der Beihilfesatz für Beamtinnen und Beamte – der Versicherungsschutz in der PKV wird entsprechend angepasst und damit der Beitrag gesenkt. Im Alter reduzieren sich damit Ihre Kosten für Ihre Krankenversicherung.

 

Symbolbild flexibel
 

Beamtinnen und Beamte bleiben als Privatversicherte immer flexibel

Das Leben verändert sich – und damit oft die Höhe der Beihilfe, zum Beispiel, wenn sich Nachwuchs einstellt, die Pensionierung ansteht oder der Wechsel in ein anderes Bundesland. In der PKV haben Sie deswegen Anspruch darauf, Ihren Versicherungsschutz flexibel an den neuen Beihilfesatz anzupassen. Beantragen Sie dies innerhalb von 6 Monaten nach Änderung ihrer Beihilfe, erfolgt die Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung.

Symbolbild leistungsstark
 

Dauerhafte Leistungsgarantie für alle Versicherten

Das Leistungsversprechen der PKV gilt ein Leben lang. Kürzungen Ihres vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes können weder einseitig durch Ihre Krankenversicherung noch durch den Gesetzgeber vorgenommen werden.

Symbolbild familenfreundlich
 

Sicherheit für die ganze Familie

Ihre Ehe- sowie Lebenspartner und -partnerinnen sowie Kinder haben Anspruch auf Beihilfe, wenn sie kein oder wenig eigenes Einkommen haben und nicht in der GKV pflichtversichert sind. Daher können auch sie sich privat versichern. Durch die höheren Beihilfesätze für Angehörige von Beamtinnen und Beamten sind ihre PKV-Beiträge besonders günstig.

Symbolbild gesundheitsunabhängig
 

Absicherung auch für Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderung

Innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung garantiert Ihnen die PKV grundsätzlich die Aufnahme: Die sogenannte Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung bietet Ihnen und Ihren Angehörigen einen einfachen, erleichterten Zugang zur Privaten Krankenversicherung – unabhängig vom Gesundheitszustand.

 

Weitere Vorteile

Eine Absicherung in der Privaten Krankenversicherung bietet Ihnen auch:

 

  • einen besseren Überblick über die ärztlichen Leistungen, da Sie als Privatversicherte oder Privatversicherter jede Arztrechnung sehen

  • einen weltweiten Versicherungsschutz

  • einen sehr geringen Beitrag zur Pflegepflichtversicherung

  • mit dem Ombudsmann eine kostenlose Schlichtungsstelle, falls es doch einmal Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer Krankenversicherung gibt

Sonderfall
pauschale Beihilfe

In einigen Bundesländern haben frisch verbeamtete Staatsbedienstete die Möglichkeit, eine Art Arbeitgeberzuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erhalten. Mit einer Entscheidung für diese sogenannte pauschale Beihilfe verzichten Sie jedoch auf zahlreiche Vorteile, die Sie als Beamtin oder Beamter mit der Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung haben. Daher ist es wichtig, dass Sie sich vor Ihrer Entscheidung genau über Beiträge und Leistungsumfang informieren.

Eine Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist nach der Verbeamtung auf Probe / Lebenszeit unwiderruflich. Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland, das die pauschale Beihilfe nicht anbietet, müssen Beamtinnen und Beamte dann den Beitrag zur GKV alleine zahlen. Das wären derzeit bis zu 850 Euro im Monat allein für die Krankenversicherung. Der erleichterte PKV-Zugang für Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderung im Rahmen der Öffnungsaktion ist dann in der Regel ebenfalls nicht mehr möglich.

Ich fühle mich besser versichert.
Tamara Richter Zum Interview
Tamara Richter
Das ist einfach eine große Sache.
Sandra Heisig, 1. Stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend, 25 Jahre zum Interview
Sandra Heisig, 1. Stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend, 25 Jahre
Meine Krankenversicherung gibt mir das Gefühl von Sicherheit und Stabilität.
Judith Butschkau zum Interview
Judith Butschkau
Ich mag die Transparenz in der Privaten Krankenversicherung.
Florian Klink zum Interview
Florian Klink

Schon gewusst?

  • Angehörige mitversichern

    Können sich meine Angehörigen ebenfalls privat versichern?

    Ja, das funktioniert grundsätzlich. Voraussetzung ist lediglich, dass diese auch Beihilfeleistungen erhalten und nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Ihre Angehörigen erhalten dann ihren eigenen Versicherungsschutz in Ergänzung zur Beihilfe. Dieser Versicherungsschutz ist relativ günstig, da Ihre Angehörigen nur einen kleinen Teil der Krankheitskosten privat absichern müssen.

  • Wartezeiten

    Wie lange muss ich warten, bis ich nach Versicherungsbeginn Leistungen erhalten kann?

    Nach Ihrem Wechsel können Sie in der Regel sofort Leistungen Ihrer Privaten Krankenversicherung beziehen. Zwar gibt es in den meisten PKV-Tarifen allgemeine Wartezeiten von drei Monaten – und für Entbindung, Krankentagegeld, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind es 8 Monate.

    Allerdings: Da die vorherige Versicherungszeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet wird, kommen diese Wartezeiten so gut wie nie zum Tragen.

  • Lebenslange Absicherung

    Wie bin ich als Beamtin oder Beamter in der Privaten Krankenversicherung abgesichert?

    Die Private Krankenversicherung bietet viele Tarife an, die sich speziell an Beamtinnen und Beamte richten. Selbst Leistungen, die die Beihilfe nicht bezahlt, wie z.B. bestimmte Wahlleistungen im Krankenhaus, alternative Heilmethoden oder die Erstattung von Zahnersatz oder Sehhilfen, können kostengünstig abgesichert werden. Vom Standard- bis zum Top-Schutz ist alles möglich.

    Und: Das bei Vertragsabschluss gegebene Leistungsversprechen gilt ein Leben lang. Kürzungen des Versicherungsschutzes können weder einseitig durch den Versicherer noch durch den Gesetzgeber vorgenommen werden.

    Die Privaten Versicherungsunternehmen beraten Sie gern.

  • Beamtinnen und Beamte auf Widerruf

    Kann ich mich auch als Beamtin oder Beamter auf Widerruf privat versichern, wenn ich Vorerkrankungen oder Behinderungen habe?

    Kein Problem - das können Sie. Seit dem 1. Januar 2019 gilt die sogenannte Öffungsaktion auch für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Was bedeutet das genau für Sie?

    • Bei allen an den Öffnungsaktionen teilnehmenden Versicherungsunternehmen ist eine Aufnahme in für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf offene Tarife garantiert.
    • Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
    • Es gibt keine Leistungsausschlüsse.

    Wichtig: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf müssen Sie den schriftlichen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen.


    Wenn Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf selbst privat krankenversichert sind oder über eine Anwartschaft verfügen, gelten diese Regelungen auch für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und eigene bzw. adoptierte Kinder. Diese müssen erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sein, sofern diese sich nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.


    -> Alle Informationen rund um die Öffnungsaktion für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

  • Was bedeutet Beihilfe?

    Was ist eigentlich Beihilfe?

    Wenn Sie als Beamtin oder Beamter krank werden, beteiligt sich ihr Dienstherr an den tatsächlichen Behandlungskosten. Dieser Zuschuss nennt sich Beihilfe. Wie hoch sie ist, hängt z.B. davon ab, in welchem Bundesland Sie arbeiten. In den meisten Fällen haben Staatsbedienstete allerdings Anspruch auf mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten, bei Pensionären sind es sogar 70 Prozent. Die dann noch offenen Kosten können Sie über eine Private Krankenversicherung passgenau absichern.

    Und: Auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner und -partnerin sowie eigene bzw. adoptierte Kinder können Beihilfe erhalten. Meist gilt hier ein Zuschuss von 70 bzw. 80 Prozent.

  • Was ist die Öffnungsaktion?

    Was ist die sogenannte Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherer für Beamtenanfängerinnen und -anfänger?

    Sie richtet sich an Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen sowie Behinderungen. Denn grundsätzlich können sich alle neu eingestellten Staatsbediensteten unabhängig vom Gesundheitszustand privat versichern. Dies gilt auch bereits für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung garantiert:

    • Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt.
    • Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
    • Es gibt keine Leistungsausschlüsse.


    Wichtig: Den Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen.Diese Regelungen gelten auch für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und -partnerinnen und eigene bzw. adoptierte Kinder, sofern diese sich nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.

     

    Zudem gilt: Wenn Sie Vorerkrankungen oder eine Behinderung haben  und waren bereits vor dem 31. Dezember 2004 freiwillig gesetzlich versichert waren, können Sie jederzeit über die Öffnungsaktion in die PKV wechseln.

  • Höhe der Beiträge

    Wie viel muss ich als Beamtin oder Beamter für meine Private Krankenversicherung bezahlen?

    Die Beitragshöhe gestalten Sie wesentlich mit – denn Sie entscheiden, welchen Leistungsumfang Sie versichern möchten. Diesen Versicherungsschutz können Sie zu Vertragsbeginn so ausgestalten, wie er zu Ihnen und Ihrem Leben passt. Einfluss auf die Beitragshöhe haben zudem: Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie die jeweilige Höhe der Beihilfe, die z.B. je nach Bundesland oder Familienstand variieren kann. Häufig erhalten Sie sogar einen Teil Ihrer Beiträge zurück, wenn Sie mindestens ein Jahr keine Rechnung eingereicht haben.

    Übrigens: Ihre Liebsten können Sie ebenfalls preiswert privat versichern, da Sie auch für Ihren Ehe- oder Lebenspartner bzw. -partnerin und Ihre Kinder Beihilfe erhalten. Für Kinder zahlen Sie in der Privaten Pflegepflichtversicherung nichts – sie sind beitragsfrei mitversichert.

  • Wahl der Versicherung

    Wie wähle ich als Beamtin oder Beamter die richtige Private Krankenversicherung für mich aus?

    Zunächst sollten Sie sich überlegen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Möchten Sie z.B. eine vollständige Erstattung von Zahnarztbehandlungen oder Sehhilfen? Fragen Sie am besten bei mehreren Versicherungen nach Beamtentarifen, um Vergleichsangebote zu erhalten. So haben Sie eine gute Basis für Ihre Entscheidung. Bei Rückfragen stehen die Versicherer jederzeit zur Verfügung und erklären Ihnen alle Details auch im persönlichen Gespräch. Eine Liste der Versicherer mit Ansprechpartnern finden Sie hier.
     

    Gut zu wissen: Vorerkrankungen sowie Behinderungen sind kein Hinderungsgrund. In diesen Fällen greift die sogenannte Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung.

  • Krank werden

    Was muss ich tun, wenn ich als Beamtin oder Beamter privat versichert bin und krank werde?

    Wenn Sie als privatversicherte Person zum Arzt gehen, erhalten Sie für die Behandlung eine Rechnung mit einem Überblick über die Leistungen. Den Betrag überweisen Sie selbst an Ihren Arzt; in der Regel haben Sie dafür 30 Tage Zeit. Das Geld bekommen Sie erstattet, sobald Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen. Das geht schnell und einfach, oft auch per App. Zur anteiligen Erstattung der Krankheitskosten durch Beihilfeleistungen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle in Verbindung.


    Gut zu wissen: Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt, wenn also größere Summen ins Spiel kommen, müssen Sie in der Regel nicht in Vorleistung treten. Bitte sprechen Sie dazu vor Ihrem geplanten Krankenhaus-Aufenthalt mit Ihrem Versicherungsunternehmen.

  • Änderung der Beihilfe

    Was muss ich tun, wenn sich die Höhe meiner Beihilfe verändert?

    Das Leben ändert sich – und damit oft die Höhe der Beihilfe, z.B. durch Geburt von Kindern, Pensionierung oder Wechsel in ein anderes Bundesland. In der Privaten Krankenversicherung haben Beamtinnen und Beamte deswegen Anspruch darauf, ihren Versicherungsschutz flexibel der neuen Situation anzupassen. Ändert sich der sogenannte Beihilfebemessungssatz, kann der Versicherungsschutz entsprechend aufgestockt bzw. abgesenkt werden. Wenn innerhalb von sechs Monaten ein entsprechender Antrag gestellt wird, gibt es keine erneute Gesundheitsprüfung.

    Und: Diese Regelung gilt auch für Ihre Angehörigen, die über Sie ebenfalls Beihilfe bekommen.

  • Wegfall der Beihilfe

    Was mache ich, wenn ich aus dem Beamtenverhältnis ausscheide?

    Wenn Sie später einmal in ein Angestelltenverhältnis wechseln oder sich selbstständig machen sollten – kein Problem. Sie können in diesem Fall Ihren privaten Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung problemlos aufstocken, wenn Sie innerhalb von 6 Monaten einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist notwendig, da Sie als Nicht-Beamter keine Beihilfe mehr erhalten.

    Aber: Falls Sie im Angestelltenverhältnis unter der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro brutto/Jahr) verdienen, müssen Sie in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Mit einer sogenannten Anwartschaft können Sie später wieder zu Ihren alten Konditionen in die Private Krankenversicherung wechseln, sobald Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

  • Partner/in versichern

    Gibt es die Möglichkeit, auch meine Partnerin oder meinen Partner in der Privaten Krankenversicherung zu versichern?

    Ehe- oder Lebenspartnerinnen bzw. -partner von Beamten können sich ebenfalls privat versichern. Voraussetzung ist, dass sie bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind und nicht gesetzlich krankenversichert sein müssen.

    Wichtig: Für die Aufnahme in die Private Krankenversicherung sind - wie auch bei den Beamtinnen und Beamten selbst - Vorerkrankungen oder Behinderungen dank der Öffnungsaktion kein Hindernis.

  • Kinder versichern

    Wie versichere ich meine Kinder privat?

    Für Ihre Kinder erhalten Sie ebenfalls Beihilfe. Sie können ergänzend dazu eine private Krankenversicherung abschließen. Neugeborene nimmt die PKV ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten auf, auch für adoptierte Kinder gibt es einen erleichterten Zugang. Haben Sie ältere Kinder mit ernsteren Vorerkrankungen, können diese über die Öffnungsaktion in die Private Krankenversicherung wechseln.

  • Anspruch auf Beihilfe

    Wann erhalte ich als Beamtin oder Beamter Beihilfe?

    Wenn Sie verbeamtet werden, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe. Näheres regeln die Beihelfeverordnungen des Bundes und der Länder. Auskünfte zu Ihrem eigenen Beihilfeanspruch erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.

  • Freie Heilfürsorge

    Wann erhalte ich als Beamtin oder Beamter freie Heilfürsorge?

    Staatsbedienstete mit gefährlichen Aufgaben (z.B. Polizisten, Feuerwehrleute oder Justizvollzugsbeamte) erhalten in vielen Bundesländern freie Heilfürsorge. Das bedeutet: Der Staat übernimmt die gesamten Krankheitskosten, so dass Betroffene lediglich eine Private Pflegeversicherung abschließen müssen. Partnerinnen und Partner sowie Kinder des sogenannten Heilfürsorgeberechtigten erwerben jedoch einen Beihilfeanspruch und können sich über eine Private Krankenversicherung kostengünstig absichern.

    Achtung:
    Im Ruhestand endet die freie Heilfürsorge. Pensionäre erhalten Beihilfe und benötigen dann zusätzlich eine private Krankenversicherung. Um dann bestmöglich abgesichert zu sein, sollten Sie schon zu Beginn ihrer Dienstzeit eine sogenannte Anwartschaft auf eine Private Krankenversicherung abschließen.

  • Heilfürsorge und PKV

    Warum sollte ich mich trotz Heilfürsorge auch um eine Private Krankenversicherung kümmern?

    Die freie Heilfürsorge endet mit dem Ende des aktiven Dienstes. Das bedeutet: Im Ruhestand erhalten Sie Beihilfe, die Sie mit einer Privaten Krankenversicherung ergänzen müssen. Da die Beitragshöhe insbesondere von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn abhängt, empfiehlt es sich, bereits in jungen Jahren eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Für einen geringen Beitrag sichern Sie sich so einen bezahlbaren und passgenauen Versicherungsschutz im Alter.

    Diese Privaten Versicherungsunternehmen beraten Sie hierzu gern.

  • Pflicht zur Versicherung

    Muss ich überhaupt zusätzlich zur Beihilfe eine Krankenversicherung abschließen?

    Für Beamtinnen und Beamte gilt die Pflicht zum Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung zusätzlich zur Beihilfe. Die Privaten Krankenversicherer bieten dafür spezielle Beamtentarife an, die Ihnen einen maßgeschneiderten Gesundheitsschutz garantieren.

    Gut zu wissen: Vorerkrankungen oder Behinderungen sind kein Ausschlussgrund – die sogenannte Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung bietet grundsätzlich einen individuellen Schutz für alle an.

     

  • Fristen

    Welche Fristen gelten für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung?

    Sie können jederzeit in die Private Krankenversicherung wechseln. Ihr Beitrag ist umso geringer, je jünger Sie bei Vertragsbeginn sind. Ein frühzeitiger Abschluss lohnt sich also.

    Achtung: Angehende Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen haben über die sogenannte Öffnungsaktion einen erleichterten Zugang die Private Krankenversicherung. Sie müssen dafür jedoch eine Frist von sechs Monaten beachten. Sie läuft ab dem Tag der erstmaligen Verbeamtung.

     

    -> Alle Informationen rund um die Öffnungsaktion für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

  • Altersgrenzen

    Gibt es für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung eine Altersgrenze?

    Nein, für einen Wechsel gibt es grundsätzlich kein Mindest- oder Höchstalter. Aber: Ihr Beitrag ist umso geringer, je jünger Sie bei Vertragsbeginn sind. Ein frühzeitiger Abschluss lohnt sich also.

    Wichtig zu wissen: Einmal versichert, hat Ihr Alter keinen Einfluss mehr auf die Beitragshöhe.

     

  • Beiträge im Alter

    Kann ich die Beiträge für meine private Krankenversicherung auch noch bezahlen, wenn ich alt bin?

    Keine Sorge: Ihre Beihilfe steigt im Ruhestand stark an. Pensionäre erhalten üblicherweise 70 statt vorher 50 Prozent ihrer Krankheitskosten erstattet. Entsprechend sinkt ihr selbst zu finanzierender Vorsorgeanteil auf 30 Prozent. Dadurch verringert sich der Versicherungsbeitrag mit Beginn des Ruhestands merklich. Da die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung zudem unabhängig vom persönlichen Einkommen kalkuliert werden, werden für die Berechnung Ihrer Beiträge im Alter auch nicht mögliche Einkünfte etwa aus Lebensversicherungen oder Mieten herangezogen.

    Gut zu wissen: Hatten Sie im aktiven Dienst Anspruch auf freie Heilfürsorge, erhalten Sie nach der Pensionierung Beihilfe und müssen zusätzlich eine Private Krankenversicherung abschließen. Diese ist deutlich günstiger, wenn Sie dafür in jungen Jahren eine sogenannte Anwartschaft abgeschlossen haben.

  • Gesundheitszustand

    Wie wichtig ist es, dass ich gesund bin?

    Sie können sich als Neu-Beamtin oder -Beamter immer privat krankenversichern, und zwar unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Das garantiert die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung. Vorerkrankungen können Ihren Beitrag zwar unter Umständen durch Risikozuschläge höher als bei Gesunden ausfallen lassen. Diese Zuschläge sind aber im Rahmen der Öffnungsaktion auf 30 Prozent begrenzt. Zudem gibt es keine Leistungsausschlüsse. Ändert sich Ihr Gesundheitszustand, nachdem Sie sich versichert haben, hat dies keinen Einfluss auf Ihre Beiträge.

    Ganz wichtig: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen Ihres Versicherers gewissenhaft und ehrlich.

  • Beitragssteigerung

    Wie stark steigt mein Beitrag in der Privaten Krankenversicherung?

    Ganz wichtig zu wissen: Werden Sie öfters mal krank oder benötigen teure Medikamente, erhöht sich deswegen nicht Ihr Versicherungsbeitrag. Genau wie in vielen anderen Bereichen des Lebens steigen auch im Gesundheitssystem die Kosten aufgrund des medizinischen Fortschritts und der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung. Daher muss auch die Private Krankenversicherung die Versicherungsbeiträge immer wieder anpassen, um das Ihnen gegebene dauerhafte Leistungsversprechen einhalten zu können. Die Regeln für solche Beitragserhöhungen gesetzlich vorgeschrieben.

    Und: Auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen aus den gleichen Gründen regelmäßig die Beiträge. Langfristig läuft diese Entwicklung in beiden Systemen nahezu parallel.

  • Ombudsmann

    Was macht der Ombudsmann der Privaten Krankenversicherung?

    Er fungiert als kostenlose und neutrale Schlichtungsstelle zwischen Versicherten und den Privaten Krankenversicherungsunternehmen und versucht - mit gutem Erfolg - zwischen den Beteiligten einvernehmliche Lösungen zu vermitteln. Das Team des Ombudsmanns ist telefonisch für eine Erstberatung unter 0800 / 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) zu erreichen.

    Mehr Informationen finden Sie auf www.pkv-ombudsmann.de

     

  • Anwartschaft

    Was ist eine Anwartschaft?

    Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich schon heute das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt in einem bestimmten Tarif zu versichern. Wichtig ist das insbesondere bei Beamtinnen und Beamten, die freie Heilfürsorge erhalten. Denn nach ihrem aktiven Dienst erhalten sie Beihilfe und benötigen zusätzlich eine Private Krankenversicherung. Um sich in diesem Fall den Eintritt zu den Bedingungen von heute sichern zu können, gibt es die Anwartschaft.

    Und: Dabei können Sie sich zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaft entscheiden. Die kleine Anwartschaft erspart Ihnen eine neuerliche Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft geht einen Schritt weiter: Sie kalkuliert zudem den späteren Versicherungsbeitrag ausgehend von Ihrem jetzigen Alter. Das führt zu geringeren Beiträgen.

  • Vorerkrankung/ Behinderung

    Kann ich mich mit Vorerkrankungen privat versichern?

    Ja, das können Sie. Die sogenannte Öffnungsaktion garantiert grundsätzlich allen neu eingestellten Beamtinnen und Beamten unabhängig vom Gesundheitszustand die Aufnahme in die Privaten Krankenversicherung. Diese Regelung gilt auch bereits für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Das heißt:

    • Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt.
    • Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
    • Es gibt keine Leistungsausschlüsse.


    Wichtig: Den Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen. Diese Regelungen gelten auch für Ihren Ehe- oder Lebenspartnerinnen bzw. -partner und eigene bzw. adoptierte Kinder, sofern diese sich nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.

     

    Zudem gilt: Wenn Sie Vorerkrankungen oder eine Behinderung haben und bereits vor dem 31. Dezember 2004 freiwillig gesetzlich versichert waren, können Sie jederzeit über die Öffnungsaktion in die PKV wechseln.

Leistungsgarantie

Die Private Krankenversicherung bietet viele Tarife an, die sich speziell an Beamtinnen und Beamte richten. Selbst Leistungen, die die Beihilfe nicht bezahlt, wie z.B. das Recht auf ambulante Krankenhausbehandlung oder die vollständige Erstattung von Zahnarztleistungen oder Sehhilfen, können kostengünstig abgesichert werden. Vom Standard- bis zum Top-Schutz ist dabei alles möglich.

Was genau ist Beihilfe

Beihilfe ist die finanzielle Unterstützung des Staates für seine Beamten – vor allem im Krankheits- und Pflegefall. Auch Familienangehörige können Beihilfe bekommen.

> Weitere Informationen

Anwartschaft

Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich schon heute das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt in einem bestimmten Tarif  zu versichern. Wichtig ist das insbesondere bei Beamten, die freie Heilfürsorge erhalten.

> Weitere Informationen

Quelle

Statistisches Bundesamt; Sozialleistungen - Angaben zur Krankenversicherung (Ergebnisse des Mikrozensus); 2015; Seite 18.

Zusätzliche Leistungen

Dies sind zum Beispiel Chefarztbehandlung und Ein-/Zweibettzimmer im Krankenhaus oder umfangreichere Leistungen beim Zahnersatz.

Höhe der Beihilfe

  • Für Beamte grundsätzlich 50 Prozent
  • 70 Prozent für Beamte mit zwei Kindern
  • 70 Prozent für Ehe- und Lebenspartner mit geringem Einkommen
  • 80 Prozent für Kinder
  • 70 Prozent für Pensionäre

 

Regelungen im Bund, die auch für Beamte der Stadt Hamburg gelten / Abweichungen in anderen Bundesländern möglich.

Einkommensgrenze

Wie hoch das maximale Einkommen für Angehörige sein darf, damit eine Beihilfeberechtigung besteht, ist je nach Dienstherr unterschiedlich. In der Regel liegt die Spanne zwischen 17.000 und 20.000 Euro im Jahr.

Beihilfehöhe

  • 70 Prozent für Ehe- und Lebenspartner
  • 80 Prozent für Kinder

 

Regelungen im Bund, die auch für Beamte in Hamburg gelten / Abweichungen in anderen Bundesländern möglich.

Gesundheitsprüfung

Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung fragt Sie das Versicherungsunternehmen nach etwaigen Vorerkrankungen. Bei Neubeamten hängt die Aufnahme in die Krankenversicherung allerdings nicht vom Gesundheitszustand ab.

> Weitere Informationen

Ombudsmann

Der Ombudsmann fungiert als kostenlose und neutrale Schlichtungsstelle zwischen Versicherten und den Privaten Krankenversicherungsunternehmen.

> Weitere Informationen

Die Öffnungsaktion

Die an der Öffnung beteiligten Versicherungsunternehmen haben sich verpflichtet, keinen Antragsteller aus Risikogründen abzulehnen, wenn der Antrag innerhalb von 6 Monaten erfolgt.

> Weitere Informationen

Beihilfe im Alter

Mit der Pensionierung steigt die Beihilfe in der Regel von 50 auf 70 Prozent. Das heißt: Der Schutz in der Privaten Krankenversicherung kann von 50 auf 30 Prozent angepasst werden.

> Weitere Informationen

Ich fühle mich besser versichert.
Tamara Richter Zum Interview
Tamara Richter
Das ist einfach eine große Sache.
Sandra Heisig, 1. Stellvertretende Vorsitzende der ddb jugend, 25 Jahre zum Interview
Sandra Heisig, 1. Stellvertretende Vorsitzende der ddb jugend, 25 Jahre
Ich mag die Transparenz in der Privaten Krankenversicherung
Florian Klink, 24 Jahre zum Interview
Florian Klink, 24 Jahre
Meine Krankenversicherung gibt mir das Gefühl von Sicherheit und Stabilität.
Judith Butschkau, 28 Jahre zum Interview
Judith Butschkau, 28 Jahre

Checkliste
Ihr Weg zur Privaten Krankenversicherung

  • Überlegen Sie, wie Sie abgesichert sein möchten. Vom Standard- bis zum Top-Schutz ist alles möglich. Viele Komfortleistungen wie hochwertiger Zahnersatz oder Sehhilfen sind nicht über die Beihilfe abgedeckt und können durch die PKV ergänzt werden.
  • Informieren Sie sich bei mehreren Versicherungen nach Beamtentarifen und lassen Sie sich Angebote zuschicken. Vorerkrankungen sowie Behinderungen sind kein Ausschlussgrund. In diesen Fällen greift die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung.
  • Vergleichen Sie die Tarife und Leistungen der Versicherer und fordern Sie ggf. weitere Angebote an.
  • Treffen Sie eine individuelle Entscheidung für die PKV Ihrer Wahl.
  • Füllen Sie Ihren Antrag gewissenhaft aus, gegebenenfalls in Rücksprache mit Ihrem Hausarzt, und schicken diesen dann ab.
  • Ihre Krankenversicherung meldet sich schnellstmöglich zurück. In der Regel haben Sie innerhalb weniger Wochen ihren Versicherungsvertrag im Briefkasten.
  • Finaler Check, Vertrag unterschreiben und zurückschicken.
  • Willkommen in der PKV!

Checkliste mit Freunden teilen oder speichern

An diese Unternehmen
können Sie sich wenden:

Allianz Private Krankenversicherungs-AG
 

Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Telefon: 089 / 38 00-10 00

www.allianz.de/gesundheit/beihilfe

schließen
Barmenia Krankenversicherung a.G.
 

Barmenia Krankenversicherung a.G.

Telefon: 0202 / 4 38-00

www.barmenia.de

*nicht für Beamte auf Widerruf

schließen
Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
 

Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft

Telefon: 089 / 21 60-88 88

www.vkb.de/beamte

schließen
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Deutsche Beamtenversicherung Logo
 

DBV Deutsche Beamtenversicherung

Tel.: (0221) 148 – 41 01 2

Fax: (0221) 148 – 41 91 0

E-Mail:vdbv@dbv.de

www.DBV.de

 

schließen
DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft
 

DKV Deutsche Krankenversicherung AG

E-Mail: Beihilfe-Hamburg@dkv.com

www.BeihilfeMed.de

schließen
 

Generali Deutschland Krankenversicherung AG

Ansprechpartner: Olaf Prinz und Markus Sagasser

Telefon: 0221 / 16 36-23 12 oder - 23 16

www.generali.de

schließen
HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
 

HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit*

Telefon: 0711 / 66 03-0

www.hallesche.de/beamte 

*nicht für Beamte auf Widerruf

schließen
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
HUK-Coburg Logo
 

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG

Telefon: 0800 / 21 53-1 53

www.HUK.de/besonders

schließen
INTER Krankenversicherung aG
 

INTER Krankenversicherung AG

Telefon: 0621 / 4 27-4 27

www.inter.de

schließen
Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
 

Landeskrankenhilfe V.V.a.G

Telefon: 04131 / 7 25-0

www.lkh.de/beamtenanwärter 

schließen
Münchener Verein Krankenversicherung a.G.
 

Münchener Verein Krankenversicherung a.G.

Telefon: 0800 / 22 23 3-88 oder 089 / 51 52-10 00

www.muenchener-verein.de

 

schließen
Ottonova Krankenversicherung AG
Ottonova
 

Ottonova Krankenversicherung AG
Telefon: 089 / 12 14 07 12
https://www.ottonova.de/v/private-krankenversicherung/beamtenanwaerter

schließen
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
 

SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.

Ansprechpartner: Natascha Bergmann und Ricardo Drath

Telefon: 0231 / 13 57-9 91

www.signal-iduna.de

schließen
Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
SDK
 

Süddeutsche Krankenversicherung a.G.

Telefon: 0711 / 73 72-77 77

www.sdk.de

schließen
Union Krankenversicherung AG
Union Krankenversicherung
 

UKV - Union Krankenversicherung AG

Telefon: 0681 / 8 44-70 00

www.ukv.de/beamte

schließen
Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen
Versicherer im Raum der Kirchen
 

Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG

Telefon: 0800 / 2 153456

www.vrk.de

schließen

Cookies und Datenschutz

Unsere Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.