Gibt es die Möglichkeit, auch meine Partnerin oder meinen Partner in der Privaten Krankenversicherung zu versichern?

Partner/in versichern

Gibt es die Möglichkeit, auch meine Partnerin oder meinen Partner in der Privaten Krankenversicherung zu versichern?

Ehe- oder Lebenspartnerinnen bzw. -partner von Beamten können sich ebenfalls privat versichern. Voraussetzung ist, dass diese Beihilfeleistungen erhalten und nicht gesetzlich pflichtversichert sind. 

Jeder Versicherte erhält dann seinen eigenen Versicherungsschutz in Ergänzung zur Beihilfe. Dieser Versicherungsschutz ist relativ günstig, da Ihre Partnerin oder Ihr Partner bei 70 Prozent Beihilfe nur 30 Prozent der Krankheitskosten privat absichern muss.


Wichtig: Für die Aufnahme in die Private Krankenversicherung sind - wie auch bei den Beamtinnen und Beamten selbst - Vorerkrankungen oder Behinderungen dank Öffnungsaktion kein Hindernis.