Ja, das können Sie. Die sogenannte Öffnungsaktion garantiert grundsätzlich allen neu eingestellten Beamtinnen und Beamten unabhängig vom Gesundheitszustand die Aufnahme in die Privaten Krankenversicherung. Diese Regelung gilt auch bereits für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Das heißt:
Wichtig: Den Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen. Diese Regelungen gelten auch für Ihren Ehe- oder Lebenspartnerinnen bzw. -partner und eigene bzw. adoptierte Kinder, sofern diese sich nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.
Zudem gilt: Wenn Sie Vorerkrankungen oder eine Behinderung haben und waren bereits vor dem 31. Dezember 2004 freiwillig gesetzlich versichert waren, können Sie jederzeit über die Öffnungsaktion in die PKV wechseln.
-> Alle Informationen rund um die Öffnungsaktion für Neu-Beamtinnen und -Beamte