Nach Ihrem Wechsel können Sie in der Regel sofort Leistungen Ihrer Privaten Krankenversicherung beziehen. Zwar gibt es in den meisten PKV-Tarifen allgemeine Wartezeiten von drei Monaten – und für Entbindung, Krankentagegeld, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind es 8 Monate.
Allerdings: Da die vorherige Versicherungszeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet wird, kommen diese Wartezeiten so gut wie nie zum Tragen.