Änderung der Beihilfe
Was muss ich tun, wenn sich die Höhe meiner Beihilfe verändert?
Das Leben ändert sich – und damit oft die Höhe der Beihilfe, z.B. durch Geburt von Kindern, Pensionierung oder Wechsel in ein anderes Bundesland. In der Privaten Krankenversicherung haben Beamtinnen und Beamte deswegen Anspruch darauf, ihren Versicherungsschutz flexibel der neuen Situation anzupassen. Ändert sich der sogenannte Beihilfebemessungssatz, kann der Versicherungsschutz entsprechend aufgestockt bzw. abgesenkt werden. Wenn innerhalb von sechs Monaten ein entsprechender Antrag gestellt wird, gibt es keine erneute Gesundheitsprüfung.
Und: Diese Regelung gilt auch für Ihre Angehörigen, die über Sie ebenfalls Beihilfe bekommen.