Anspruch auf Beihilfe
Wann erhalte ich als Beamtin oder Beamter Beihilfe?
Wenn Sie verbeamtet werden, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe. Näheres regeln die Beihelfeverordnungen des Bundes und der Länder. Auskünfte zu Ihrem eigenen Beihilfeanspruch erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.