Wann erhalte ich als Beamtin oder Beamter Beihilfe?

Anspruch auf Beihilfe

Wann erhalte ich als Beamtin oder Beamter Beihilfe?

Wenn Sie verbeamtet werden, haben Sie automatisch Anspruch auf Beihilfe. Ob Sie in der Ausbildungszeit Beihilfe erhalten, hängt auch vom jeweiligen Bundesland ab. Wenn angehende Staatsbedienstete einen 2- bis 3-jährigen Vorbereitungsdienst als Anwärterin oder Anwärter oder als verbeamtete Referendare leisten, haben sie einen Anspruch auf Beihilfe.