Ja, das funktioniert grundsätzlich. Voraussetzung ist lediglich, dass diese auch Beihilfeleistungen erhalten und nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Ihre Angehörigen erhalten dann ihren eigenen Versicherungsschutz in Ergänzung zur Beihilfe. Dieser Versicherungsschutz ist relativ günstig, da Ihre Angehörigen nur einen kleinen Teil der Krankheitskosten privat absichern müssen.

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