Ehe- oder Lebenspartnerinnen bzw. -partner von Beamten können sich ebenfalls privat versichern. Voraussetzung ist, dass sie bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind und nicht gesetzlich krankenversichert sein müssen.
Wichtig: Für die Aufnahme in die Private Krankenversicherung sind - wie auch bei den Beamtinnen und Beamten selbst - Vorerkrankungen oder Behinderungen dank der Öffnungsaktion kein Hindernis.

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