Was ist die Öffnungsaktion?
Was ist die sogenannte Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherer für Beamtenanfänger?
Jeder neu eingestellte Beamte kann sich – unabhängig vom Gesundheitszustand – privat versichern. Dies gilt auch bereits für Beamte auf Widerruf. Die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung garantiert:
- Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt.
- Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
- Es gibt keine Leistungsausschlüsse.
Wichtig: Den Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen. Alle Informationen rund um die Öffnungsaktion finden Sie in diesem Merkblatt zusammengefasst. Ausführlicher finden sie diese auch in der Broschüre zur Öffnungsaktion (PDF-Dokument, 290.6 KB).
Diese Regelungen gelten auch für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und eigene bzw. adoptierte Kinder, sofern diese sich nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.