Kann ich mich auch als Beamtin oder Beamter auf Widerruf privat versichern, wenn ich Vorerkrankungen oder Behinderungen habe?

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf

Kann ich mich auch als Beamtin oder Beamter auf Widerruf privat versichern, wenn ich Vorerkrankungen oder Behinderungen habe?

Kein Problem - das können Sie. Seit dem 1. Januar 2019 gilt die sogenannte Öffungsaktion auch für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Was bedeutet das genau für Sie?

  • Bei allen an den Öffnungsaktionen teilnehmenden Versicherungsunternehmen ist eine Aufnahme in für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf offene Tarife garantiert.
  • Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
  • Es gibt keine Leistungsausschlüsse.

Wichtig: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf müssen Sie den schriftlichen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen.


Wenn Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf selbst privat krankenversichert sind oder über eine Anwartschaft verfügen, gelten diese Regelungen auch für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und eigene bzw. adoptierte Kinder. Diese müssen erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sein, sofern diese sich nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.


-> Alle Informationen rund um die Öffnungsaktion für Neu-Beamtinnen und -Beamte

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